Kosten
Die Leistungen der Praxis für Mediation werden auf der Basis von Stunden- bzw. Tageshonoraren abgerechnet. Der jeweilige Zeitaufwand bestimmt sich nach dem Einzelfall.
Ein beispielhafter Kosten- und Zeitvergleich:
Die Kosten eines Kündigungsschutzprozesses gegen einen Mitarbeiter, der ca. € 4.500,00 brutto monatlich verdient, liegen bei ca. € 2.350,00 netto allein in der I. Instanz. Diese endet im Zweifel mit einem Vergleich, der den Arbeitgeber auch noch einmal Geld (Abfindung) kostet. Die Gerichts- und Anwaltskosten sind durch den Arbeitgeber auch dann zu tragen, wenn er in der I. Instanz obsiegt (dies ist eine Besonderheit des arbeitsgerichtlichen Verfahrens.) Eine Mediation, die in einem nicht so komplizierten Fall, unter Beteiligung von nur zwei Parteien durchzuführen ist und ungefähr 5 Zeitstunden in Anspruch nimmt, kostet dagegen nur ca. € 1.000,00 netto.
Darüber hinaus kann eine Mediation zeitnah am Konflikt in wenigen Wochen durchgeführt werden und dauert damit nicht ca. eindreiviertel bis ein Jahr. Dies ist die durchschnittliche Verfahrensdauer in arbeitsgerichtlichen Verfahren bis zur erstinstanzlichen Entscheidung.